Testament - Rechtlich vorsorgen - Viternitas | Verein für alternative Bestattungsformen e.V.

Testament

Sie wissen, an wen Sie im Falle Ihres Ablebens denken wollen.   

Da die meisten Menschen von Ihrem Ableben überrascht werden, zeigt sich allerdings immer wieder, dass nicht rechtzeitig mit einem Testament vorgesorgt wurde. Geredet wird in der Familie immer wieder über dieses Thema. Leider nur allzu oft wird dies jedoch auf die „lange Bank“ geschoben und eine letztwillige Verfügung dann doch nicht errichtet.
 
Mit dem so genannten „letzten Willen“ sollten Sie also nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich rechtzeitig an eine Rechtsberatung Ihres Vertrauens, einen Notar oder Rechtsanwalt.
 
Nur dann können Sie sicher sein, dass Ihr Testament wirklich Ihrem Willen entspricht - und dieser nicht aufgrund von Unachtsamkeit oder Formfehlern verdreht wird. Ihr Rechtsberater wird Ihnen helfen, alle Fragen zu beantworten, aber auch die richtigen Fragen zu stellen.
  • Wie errichte oder ändere ich ein Testament?
  • Was ist der Pflichtteil - und kann man als Erbe verzichten?
  • Welche Sicherheiten soll mein Ehepartner oder Lebenspartner haben?
  • Wie sind Erb- und Pflichtteilsansprüche ehelicher und unehelicher Kinder geregelt?
  • Wie kann ich Anordnungen unwiderruflich machen?
  • Wann ist ein Testament gültig?
  • Kann ich jemanden „enterben“?
  • Welche Bedingungen kann ich meinen Erben stellen?
  • Was kann man alles vererben - und wen kann man als Erben einsetzen?
Grundsätzlich ist jede eigenhändig geschriebene und unterschriebene Anordnung gültig und Sie brauchen dafür auch keine Zeugen. Nur wenn diese Anordnung von jemand Fremden geschrieben wird oder von Ihnen mit dem Computer oder der Schreibmaschine geschrieben wird, benötigen Sie 3 fähige Zeugen, welche Ihrer Unterschrift die Zeugeneigenschaft hinzufügen.

Für die Zeugen gibt es bestimmte Fähigkeitserfordernisse, über die Sie Ihre Rechtsvertretung gerne näher informiert.

Jedes Testament, das bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegt ist, muss von diesem im elektronischen zentralen Testamentsregister des Österreichischen Notariats registrieren werden. Dadurch ist garantiert, dass der letzte Wille im Todesfall bekannt wird. Das Register enthält nicht die Urkunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird.

Die Österreichische Notariatskammer betreibt bereits seit 1972 das Österreichische Zentrale Testamentsregister, das heute elektronisch geführt wird.

Die zentrale Registrierung dient der Auffindbarkeit erbrechtsbezogener Urkunden im Verlassenschaftsverfahren. Der zuständige Gerichtskommissär prüft, ob im zentralen Testamentsregister eine letztwillige Anordnung des Erblassers gespeichert ist.