Vorsorgevollmacht - Rechtlich vorsorgen - Viternitas | Verein für alternative Bestattungsformen e.V.

Vorsorgevollmacht

Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, kommt dabei immer häufiger das Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist.
 
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt.

Sie wollen selbst über sich bestimmen.

Was ist, wenn Sie das nicht mehr können?  

In den meisten Fällen stellt sich die Frage erst in hohem Alter - oft genug aber auch in jungen Jahren, als Folge von Unfällen oder psychischen Krankheiten:
 
Was ist, wenn man geistig nicht mehr in der Lage ist, notwendige Entscheidungen alleine zu treffen oder sich um ganz alltägliche Geschäfte zu kümmern?

Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort:
Die Vorsorgevollmacht.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind.
  • Sie bestimmen selbst, wer die Person Ihres Vertrauens ist.
  • Sie bestimmen selbst, wer welche Entscheidungen treffen und welche Geschäfte in Ihrem Namen durchführen darf.
  • Sie bestimmen selbst, wann diese Vollmacht in Kraft tritt.
  • Sie bestimmen selbst, wie lange diese Vollmacht gilt.
  • Sie bestimmen selbst, ob und wann Sie die Vollmacht widerrufen.
  • Und vor allem: Sie bestimmen das alles rechtzeitig, bevor es jemand anderer für Sie entscheiden muss.
  • Wer schaut nach Ihrem Haus, nach Ihrer Wohnung?
  • Wer erledigt Ihre Bankgeschäfte?
  • Wer stellt für Sie Pensions- oder Pflegegeldanträge?
  • Wer veranlasst die notwendige ärztliche Betreuung für Sie?
  • Wer weiß, welche medizinischen Behandlungen Sie wollen und welche nicht?
Eine Vorsorgevollmacht bedarf einer gewissenhaften Beratung, die von Rechtsanwälten und Notaren erteilt wird, wobei sie die einzelnen Vollmachtspunkte ernsthaft besprechen können und diese dann in der Vollmacht festgehalten werden. In der Anlage finden Sie einen Mustertext für eine Vorsorgevollmacht, wobei die einzelnen Punkte nur eine beispielhafte Aufzählung darstellen, damit Sie sich einen Überblick machen können. Keinesfalls ist das beiliegende Muster dazu geeignet, ohne weitere rechtliche Beratung eine verbindliche Wirkung zu entfalten.
Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis. Damit Ihr Wille nicht nur auf dem Papier steht.

Was sich bei Testamenten seit Jahrzehnten bewährt hat, hat die Österreichische Notariatskammer in gesetzlichem Auftrag auch für Vorsorgevollmachten eingerichtet: Ein zentrales Register, in dem alle bei einem Notar oder Rechtsanwalt vorgelegten Vorsorgevollmachten registriert werden können: Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).  

Darin kann auch registriert werden, wann eine Vorsorgevollmacht wirksam wird, wen Sie als Sachwalter bestimmen, durch welche Angehörigen Sie nicht vertreten werden wollen - und natürlich auch, wenn Sie eine Vollmacht widerrufen.

Durch die Registrierung im ÖZVV kann das Gericht jederzeit innerhalb von Sekunden feststellen, ob eine Vorsorgevollmacht besteht - und ob daher z.B. ein Sachwalter überhaupt bestellt werden muss. Durch diese Registrierung werden den Beteiligten wichtige Zeit, unnötige Wege und natürlich auch Kosten gespart. Diese Registrierung gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille im Vorsorgefall bekannt und gültig ist.